Ehrenblatt des Deutschen Heeres
- Bereits ab 22. Juli 1941 wurden die zu ehrenden Soldaten des Heeres der deutschen Wehrmacht und Angehörigen der Waffen-SS im „Ehrenblatt des Deutschen Heeres“ – einer Anlage des Heeresverordnungsblattes, Teil C – aufgeführt, die auch nach Verleihung des Eisernen Kreuzes I. Klasse weiterhin außergewöhnliche persönliche Tapferkeit bewiesen hätten, ohne jedoch die strengen Voraussetzungen zur Verleihung des Ritterkreuzes des Eisernen Kreuzes zu erfüllen. Die Verleihungsmerkmale sahen vor, dass sich die Soldaten einmalig in außergewöhnlicher Weise im Kampf hervorgetan haben mussten. Mannschaften und Unteroffiziere wurden mit der Verleihung der Ehrenblattspange auch zur Beförderung vorgesehen.Das Ehrenblatt des Deutschen Heeres verdient man sich wie beim Eisernen Kreuz durch herausragenden Leistungen. Der Orden wird nach dem Eisernen Kreuz 1.Klasse verliehen. Die Verleiung erfolgt ebenfalls so wie beim EK 1.
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